Steuererklärung 2008 - was beachten?
Zum Jahresbeginn 2009 haben sich einige Punkte, die im letzten Jahr noch nicht ins Gewicht gefallen sind, steuerrechtlich geändert. Durch die Medien kursierten dabei Begriffe wie Kapitalertragssteuer und Abgeltungssteuer - aber was bedeutet das eigentlich?
Seit 2009 müssen Sie sich über die Kapitalertragssteuer keine Sorgen mehr machen, denn sie wurde zum Jahresanfang durch die Abgeltungssteuer ersetzt. Die Abgeltungssteuer soll eine vereinfachte Form der Kapitalertragssteuer sein. Eine Vereinfachung findet insofern statt, dass für alle Kapitalerträge ein einheitlicher Steuersatz von 25% gilt. Vorher war der Steuersatz in Abhängigkeit der aufsummierten Kapitalerträge in verschiedenen Staffelungen festgelegt.
Erträge aus Kapitalanlagen können wie folgt entstehen:
- Zinsen aus Kontoguthaben
- Zinsen aus Schuldverschreibungen
- Zinserträge und Zwischengewinne aus Investmentanteilen
- Dividenden
- Gewinnausschüttungen aus Genossenschaftsanteilen
- Erträge aus Genussscheinen
- Zinsen aus Wandelanleihen
- ... und weitere
Dies betrifft also auch Erträge aus verzinstem Guthaben, wie es beispielsweise bei Tagesgeldkonten und Festgeldkonten der Fall ist.
Die neue Regelung ist aber in den meisten Fällen zu Ihrem Vorteil, wenn Sie Ihre Ersparnisse auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto angelegt haben. Geldanlagen wie Aktien, Fonds und Zertifikate, die in der Regel etwas höhere Zinsen abwerfen, waren bisher steuerfrei - durch die Abgeltungssteuer werden die generierten Erträge aber voll verzinst. Im Vergleich zu Tagesgeldkonten sind die Zinsen bei diesen Geldanlagen aber nicht linear höher, somit betrifft die Besteuerung eher die Erträge aus Aktien und Fonds als aus Tagesgeldkonto-Zinserträgen, die immerhin auch bei über 4% liegen können.
Falls Sie Ihr Tagesgeldkonto also noch eröffnen wollen oder gerade erst angelegt haben, sollten Sie beim jeweiligen Geldinstitut einen Freistellungsauftrag mit beantragen. Dies wirkt sich dann auf den Sparerfreibetrag aus, der durch den Gesetzgeber genau für diesen Fall eingeführt wurde. Der Sparerfreibetrag beläuft sich für Alleinstehende auf eine Höhe von 750 € und für verheiratete Paare auf 1500 €. Er wird zusätzlich noch durch eine Pauschale bei den Werbungskosten von 51 € respektive 102 € ergänzt. Nur wenn die Erträge höher als die genannten Summen ausfallen, wird auf den Überschuss der Abgeltungssteuersatz fällig.
Die Geldanlage auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto kann längerfristig also in vielen Fällen günstiger und vor allen Dingen auch sicherer sein.
(17.02.2009)
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